Eine Möglichkeit, unter 18 Jahren länger zu bleiben, ist die Übertragung der Aufsicht auf eine befähigte Person über 18 Jahren. Diese sind in der Regel Freunde der Eltern, Lehrer oder Ausbilder, Verwandte oder volljährige Geschwister. Nur vollständig ausgefüllte Formulare mit Ausweiskopie der/des Erziehungsberechtigten können akzeptiert werden! Die Entscheidung über eine Akzeptanz einer Erziehungübertragung fällt unser Kassenpersonal / Türsteherpersonal. Diskussionen sind hier zwecklos! 

Ohne Aufsichtsperson ist der Einlass unter 18 Jahren nicht möglich.